Sozialministerin Christa Stevens hat das Konzept für das neue Landeserziehungsgeld im Kabinett vorgestellt. Ziel der Neugestaltung ist nach den Worten der Ministerin auch, dass künftig wieder mehr Familien in Bayern Landeserziehungsgeld bekommen. Stewens: „Wir entwickeln unseren erfolgreichen Kurs für familienpolitische Leistungen konsequent weiter und passen ihn neuen Herausforderungen an." Die Ministerin kündigte an, dass für Geburten ab 1. Januar 2007 das Landeserziehungsgeld noch klarer auf die Bedürfnisse der Eltern in den ersten Lebensjahren zugeschnitten wird. Stewens: „Um den unterschiedlichen Wünschen der Eltern von heute gerecht zu werden, bekommen Familien in Bayern künftig die Wahl zwischen einem neu konzipierten Betreuungszuschuss und dem bewährten Landeserziehungsgeld." Der Freistaat leistet damit auch, so die Ministerin, einen entscheidenden Beitrag für die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erwerbstätigkeit und Fremdbetreuung der Kinder und der Betreuung in der Familie. Stewens betonte, dass mit dem neuen Landeserziehungsgeld und dem Betreuungszuschuss Bayern mit eigenen Landesmitteln einen Anschluss zum Bundeselterngeld ermöglicht, das ebenfalls je nach Wahl der Familien ein oder zwei Jahre gewährt wird. Stewens: „Damit wird erreicht, dass Eltern ihr Kind die ersten drei Jahre bis zum Beginn des Kindergartens zu Hause betreuen können."
Voraussetzung für alle Leistungen wird laut Ministerin künftig der Nachweis von Früherkennungsuntersuchungen. Stewens: „ Wir werden die Leistungen aus dem Landeserziehungsgeld an die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen knüpfen und damit den Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft zusätzlich verbessern. Eltern, die die Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder nicht nachweisen, haben keinen Anspruch auf diese Leistung. Dadurch wird die Eigenverantwortung der Eltern bei der Gesundheitsprävention der Kinder wirksam gestärkt."
Im Einzelnen sind unter anderem folgende Neuregelungen vorgesehen:
Sinner: „Durch das Landeserziehungsgeld wird die Erziehungsleistung der Eltern anerkannt und zugleich ihre wirtschaftliche Situation verbessert. Der Freistaat ist nach Aussage von Eberhard Sinner eines von nur insgesamt vier Ländern, die Landeserziehungsgeld gewähren. Seit seiner Einführung im Jahr 1989 hat der Freistaat insgesamt über zwei Milliarden Euro Landeserziehungsgeld an die Familien in Bayern ausbezahlt, davon 112 Millionen Euro im Jahr 2006."